Leiternprüfung

Leiternprüfung nach „DGUV Information 208-016“)

Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Leitern & Tritten nach „DGUV Information 208-016“ 

Wie Sie vielleicht wissen, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Eine Prüfung sollte bei regelmäßiger Benutzung einmal jährlich vorgenommen werden.

Wir übernehmen diese Prüfung für Sie!

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